Entnommen dem
Bericht der Wegbauinspection Aurich vom 26. März 1864 die Lage der Weggeldhebestellen an den Landstraßen betreffend.
C. Landstraße von Wittmund nach Neustadtgödens bis zur Landesgrenze, Ziffer 9 des Etats.
Lfd.Nr. 4 — Amt Wittmund — Nr. der Hebestelle: 2 / halber Tarif
Die Hebestelle liegt an der Ostseite der Landstraße in der Mitte des Dorfes Horsten. Ihre Entfernung beträgt einerseits von der Hebestelle Nr. 1 in Klein Isums 4394 Ruthen, andererseits in nördlicher Richtung bis an die erste nordwestlich abbiegende Fleckenstraße von Neustadtgödens = 915 Ruthen bis an den Eingang in diesen Flecken. Die Hebestelle liegt in der Papenschen Karte in der nordöstlichen Ecke welche der östlich abbiegende Weg nach Brink mit derLandstraße nach Neustadtgödens bildet, und zwar an der Stelle, auf welche der erste Vertikalstrich des Anfangsbuchstaben H. des Ortsnamens Horsten hinzeigt. Position [E] 25° 36 5/8’ | [N] 53° 27 5/9’