Wegegelderhebung in Ostfriesland

Wegegeld (auch Weggeld) bzw. Chausseegeld nannte sich in Ostfriesland das Entgelt, das von den Benutzern zur finanziellen Entlastung des Wegeunterhaltungspflichtigen erhoben wurde.  Wechselnde Landesherren änderten nichts am Prinzip, allenfalls an den Tarifen.  Noch heute zahlt der Verkehrsteilnehmer dieses Entgelt, es ist jetzt allerdings zur allgemeinen Abgabe geworden und in der KFZ-Steuer enthalten. Dort, wo dieses nicht mehr zur Finanzierung hinreicht, wird für einzelne Strecken die s.g. Maut erhoben.  

Der Beginn der Erhebungen im Lande läßt sich nicht eindeutig und damit abschließend festlegen. Wer immer einen Weg beherrschte, also die Macht hatte, erhob auch Gebühren.

Ein erstes Gesetz zur Wegegelderhebung ist für das Königreich Hannover am 4. Dezember 1834 erlasen worden.

1858 erging ein Gesetz für das Königreich Hannover, in dem u.a. der Standardaushang zur Wegegelderhebung enthalten war.

An jeder Hebestelle hatte dieser Aushang an „prominenter“ Stelle auszuhängen

In Akten der Zeit des  Königreichs Hannover findet sich für die Hebestellen im Lande auch die Bezeichnung „Chausseegeld-Recepturen“.

 

In Preußen und damit auch in Ostfriesland wurde bis zum 31.Dezember 1874 für die Benutzung der Staats- und Provinzialstrassen Wege- bzw- Chausseegeld an entsprechenden Hebestellen erhoben.

1897 heißt es dazu im „Handbuch für Gemeindebeamte in der Provinz Hannover“

Kreise und Gemeinden durften Wegegelder – wenn eine staatliche Genehmigung vorlag – für die in ihrer Trägerschaft befindlichen Strecken bis 1914 erheben.

Die Auswertung von Dokumenten im Landesarchiv Staatsarchiv Aurich läßt den Schluß zu, dass zum Ende des 19.Jahrhundert bzw. zum Beginn des 20.Jahrhunderts in Ostfriesland nur noch im Landkreis Wittmund Wegegeld erhoben wurde.

1897 heißt es zu den Tarifen im

„Handbuch für Gemeindebeamte in der Provinz Hannover“

Als Fundstellen für diese Zusammenstellung dienten besonders folgende Quellen aus dem Niedersächsisches Landesarchiv -Staatsarchiv Aurich :

#  „Die Anzahl und Lage der Weggeldhebestellen an den Landstraßen der Provinz“ aufgestellt 1864 von der Landdrostei Aurich.

#  „Verzeichnis der Straßen am Ende des Jahres 1910 des Regierungsbezirks Aurich“ aufgestellt April 1911

„Handbuch für Gemeindebeamte in der Provinz Hannover“ von 1897