Hebestelle Asel

Entnommen dem

Bericht der Wegbauinspection Aurich vom 26. März 1864 die Lage der Weggeldhebestellen an den Landstraßen betreffend.

B. Landstraße von Wittmund auf Jever bis zur Landesgrenze, Ziffer 8 des Etats

Lfd.Nr. 2 — Amt Wittmund — Nr. der Hebestelle: 1

Die Hebestelle liegt an der Südseite der Landstraße an der Nordseite des Dorfes Asel, und zwar vomAnfangspunkte der Landstraße, welcher auch der Anfangspunkt der Landstraße Ziffer 9. des Etats sowie der Endpunkt der Aurich-Wittmunder Chaussee im südöstlichen Theile des Fleckens Wittmund ist, 584 Ruthen in östlicher Richtung entfernt. An dieser Hebestelle ist nur für die von West nach Ost (von Wittmund auf Jever) passierenden Fuhrwerke pp. Weggeld, jedoch nach dem vollen Tarife zu zahlen. Dagegen wird an der 385 Ruthen weiter nach Jever hin, und zwar nahe an derLandesgrenze auf Großherzoglich Oldenburgischen Gebiete bestehenden Oldenburgischen Hebestelle das Weggeld für die Fuhren pp. von Ost nach West (von Jever nach Wittmund) entrichtet. Die Hebestelle liegt mitten am nördlichen äußeren Rande des Dorfes Asel, und zwar in fast genau nördlicher Richtung von der dortigen Kirche.
Position: [E] 25° 29
1/3’ – [N] 53° 34 5/6

                                                   Pkt. B = Hebestelle Asel