Nachweisbar sind für diese Strecke vier Hebestellen, dazu siehe: Weggeldhebestellen im Oldenburger Land.
Zur Position der Hebestellen:
1. Jührdenerfeld bei der Einmündung „Jührdenerfelder Strasse“–> siehe Karte
Auszug: … Das Großherzogliche Verwaltungsamt wird in Beziehung auf seinen Bericht vom 26.v. Mts. Betreffend die Einrichtung einer zweiten Weggeld-Hebestelle auf der Chaussee von Westerstede nach Zetel und Bockhorn hiermit beauftragt, dem Zimmermann Joh. Georg Oeltjen zu Jührdenerfeld zu eröffnen, dass Ende d. Mts. Bei seinem Hause eine Weggeld-Hebestelle eingerichtet und ihm, seinem Wunsche gemäß die Verwaltung derselben nach Maaßgabe der anliegenden Instruction gegen eine Vergütung von 10 Procent der Einnahmen bis weiter aufgetragen werden soll…. … worauf ihm mitzutheilen ist, dass mit der Weggeldhebung am 1. n.Mts. der Anfang zu machen ist…
Oldenburg, 1869, October 1. Staatsministerium An das Großherzogliche Verwaltungsamt Varel
Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Oldenburg
Diese Weggeld-Hebestelle wurde gleichzeitig als Hebestelle für die Chaussee Westerstede-Grabstede-Bockhorn-Steinhausen sowie für die über Zetel bis Blauhand führende verwendet. Das ergab sich daraus, dass diese zwei Chausseen von Westerstede kommend bis Grabstederfeld eine gemeinsame Streckenführung hatten und erst dort „auseinanderzweigten“.
2. Schweinebrück im Bereich der Kreuzung mit der Straße „Klein Schweinebrück“. –> siehe Karte Pächter ist ab 1869 der Gastwirth Harm Tebben. Er war seit Beginn der Erhebung 1862 als Einnehmer eingesetzt bei Entlohnung durch 10% der Einnahmen. Die Hebestelle ist in der Auflistung von 1868 dokumentiert, siehe dazu: „Weggeldhebestellen im Oldenburger Land“ .
Zum Bild: Links ehemalige Gastwirtschaft und Weggeldhebestelle Tebben in Schweinebrück. Der Betrachter schaut Richtung Zetel. Von rechts mündet ein die Straße „Klein Schweinebrück“, die nach links (Richtung Röben) weiterverläuft.
3. Driefel beim Gasthaus „Diefelner Backer“ –> siehe Karte
Postkarte ca. 1895
Diese Hebestelle wechselte -je nach Pachtvergabe- auch nach 4. Blauhand
Die Lage in Blauhand ist ungeklärt, wahrscheinlich ist, dass die Weggeld-Hebestelle am Beginn bzw. Ende (Grenze) der besteinten Chausseestrecke von / nach Zetel lag. Das wäre dann bei der heutigen Postadresse: Blauhander Str.41, 26340 Zetel etwa 500 Meter vor der Einmündung in die Chaussee Oldenburg-Varel-Jever. Hier die Situation zwischen Driefel und Blauhand
Diese Karte bietet eine Übersicht zur Lokalisierung der Hebestellen an der Chaussee Westerstede-Neuenburg-Blauhand: