Wappen für fiskalische Beurkundungen im Großherzogtum Oldenburg
Dieses Wappen wurde im 18ten und 19ten Jahrhundert für fiskalische Beurkundungen verwendet. Alles was gebührenpflichtig war (auf Staatsebene), trug einen Stempel mit diesem Wappen. Ein Beispiel sind die s.g. Stempelpapiere, die neben dem Wappen bereits die zu entrichtenden Gebühren für die erfolgte Beurkundung trugen. Vom Landeseichamt geprüfte Maße und Gewichte trugen dieses Wappen als Eichmarke. Mit der Aufgabe des Landeseichamtes war der Magistrat der Stadt Oldenburg beauftragt.
Maß und Gewicht
In unregelmäßigen Abständen veröffentlichte der Verlag des Oldenburgischen Staatskalenders eine Übersicht zu den im Lande festgestellten (sic) Maßen und Gewichten. Dieses war keine offizielle -staatliche- Publikation, sie wurde aber allem Anschein nach als Orientierung landesweit verwendet. Vom Großherzog Peter-Friedrich-Ludwig ist bekannt, dass er den Kalender als Arbeitsgrundlage benutzte.
Bis zum 1. Januar 1872 wurden im Oldenburger Land vielfältige von einander abweichende Maße und Gewichte verwendet. Fast jedes Handelsgut wurde von Ort zu Ort unterschiedlich gemessen bzw. gewogen.
Diese Vielfalt, die bis zur Inkraftsetzung der „Maß- und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes vom 17.8.1868“ zum 1.Januar 1872 im Lande noch herrschte, dokumentiert die folgende Bekanntmachung. Hier wird zusammengefaßt, was zum anstehenden Jahreswechsel nicht mehr gilt und somit auch nicht mehr verwendet werden darf:
Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Oldenburg
Anmerkung: Hier kann aufgrund von Serverlimitierung nur eine relativ unscharfe Darstellung gezeigt werden. Die Vielfalt der Maße und Gewichte im Lande bis einschl. 1871 sollte aber erkennbar sein.
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