1864 Wegegeldhebestellen in der Landdrostei Aurich

Im Jahr 1864 ist die erste nachweisbare Übersicht zur Wegegelderhebung (auch Weggeld…) in Ostfriesland erstellt worden, hier der Bericht:

An Königlich Hannoversche Landdrostei zu Aurich

Bericht

Der Wegbauinspection Aurich

Vom 26. März 1864

        die Lage der Weggeldhebestellen n den Landstraßen betreffend.

Zur Erledigung des verehrlichen rescripts vom 24.v.M. den rubricierten Gegenstand betreffend beehre ich mich, folgendes gehorsamst zu berichten:

1. Die Entfernung der Weggeldhebestelle von dem ersten Seitenwege an der Westseite der gelben Schule dem s.g. Schulwege beträgt 5 Ruthen, bis zum     s.g.Kolkbrüggenwege17 ½ lfde Ruthen.

2. Die Entfernung der Weggeldhebestelle zu Asel vom Anfangspunkte der Landstraße in Wittmund beträgt 584 Ruthen .

3. Die Entfernung der Weggeldhebestelle zu Kl. Isums vom Anfangspunkte der   Landstraße in Wittmund beträgt 687 Ruthen.

4. Die Entfernung der Weggeldhebestelle in Horsten bis an die erste gepflasterte Straße welche vom Anfang des Fleckens Neustadtgödens in diesem Ort führt, beträgt 915 Ruthen.

                                                                      Dueniger

Diesem Schreiben liegt bei:

Verzeichnis
der
Weggeldhebestellen an den Landstraßen
im
Landdrosteibezirke Aurich,
nebst näherer bezeichnung der Lage der Weggeldhebestellen.

                                Aufgestellt Aurich,
                                Anfang April 1864.

Nach dieser Zusammenstellung gab es 1864 vier Wegegeldhebestellen in der Landdrostei Aurich, die Beschreibung der einzelnen o.a.

Hebestellen: Lfd.Nr. 1 ; Lfd.Nr 2 ; Lfd.Nr. 3 ; Lfd.Nr. 4

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Aurich