Oldenburger Landesgewicht

Landesgewicht

Landesweit geltende gesetzliche Festlegungen von Maßen und Gewichten fehlen im Großherzogtum Oldenburg bis zum 1.Januar 1872, lediglich das Landesgewicht (Handelsgewicht) wurde vorher (beginnend) 1838 und dann nochmals 1858  für das Kerngebiet des Großherzogtums gesetzlich geregelt. In den Exclaven Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld geschah das zeitversetzt und sah abweichende Regelungen vor.

Das Oldenburger Pfund (480,57g) wird im Oldenburger Staatskalender von 1824 zwar hiesiges Handelsgewicht genannt, ist aber nur eines von vielen Gewichtsangaben in den Zusammenstellungen.                                                                                    

Im  Oldenburger Staatskalender auf das Jahr Christi 1824  heißt es beispielsweise zum Oldenburger Pfund im Kapitel                                      Nachricht über die Münz-Maaß- und Gewichts-Verfassung im Großherzogthum Oldenburg

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Oldenburg, dort Staatskalender verschiedener Jahrgänge,erstmalig im „Staatskalender auf das Jahr Christi 1824″

Anmerkung: Auf die Formulierungen „nach combinirten Erfahrungen“ und Zusätzen wie „circa“ vor Gewichtsangaben in dem o.a. Ausschnitt zu den Handelsgewichten, sei besonders hingewiesen.

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Das Cöllnische Gewicht

Mit der Verordnung vom 13.Dezember 1838 „betreffend die Einführung eines allgemeinen Landesgewichts“  (in Kraft zum 1.April 1839) wird erstmalig ein landesweit geltendes Landesgewicht (das Cöllnische Gewicht) für das Großherzogtum Oldenburg festgelegt.

Die Unterteilung lautete:

1Pfund = 32 Lot a 4 Quentchen

–> ein Pfund  entsprach 467,711g.

Quelle:  Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Oldenburg

8 Pfund Cöllnisch

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Das Pfund von 500 Grammen

Mit dem Gesetz vom 19.6.1857 (in Kraft zum 1.7.1858) wird die Verordnung vom 13.Dezember 1838 außer Wirksamkeit gesetzt und ein neues Landesgewicht eingeführt.

Als Landesgewicht wird festgesetzt das Pfund von 500 Grammen

Die Unterteilung lautete:

1 Pfund = 10 Neuloth = 500g -Das Postpfund wird in 30 Postlothe eingeteilt- 

1 Neuloth = 10 Quint 1 Quint = 10 Halbgramm

 4000 Pfund sind eine Schiffslast (Rockenlast) und zwölfhundert Pfund eine Pferdelast

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Oldenburg

                                                                      1 Pfund                                                                   5 Neuloth (1/2 Pfund)                                              1 Quint

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 Ein Kilogramm =  2 Pfund = 1000 Gramm

Artikel 21 der Maß- und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes vom 17. August 1868 bestimmt den 1.Januar 1872 als Tag der bundesweiten Inkraftsetzung der neuen Maß- und Gewichtsordnung. Alle bisher noch im Großherzogtum Oldenburg (jetzt Mitgliedsstaat des neuen Deutschen Reiches) verwendeten Maße und Gewichte verlieren ihre Gültigkeit.

Ab 1.Januar 1872 lautet die gesetzliche Gewichtseinheit im Oldenburgischen Land: 1 Kg = 1000 g. Das Kilogramm wird nach dieser Vorschrift u.a. unterteilt in 2 Pfund.

Quelle: Niedersächsisches LandesarchivStaatsarchiv Oldenburg

                  Quelle: Niedersächsisches LandesarchivStaatsarchiv Oldenburg

                                                             

Dieses Gewichtsstück trägt auf den sich gegenüberliegenden Seiten die für das neue Maß geltenden Bezeichnungen.

1000 = Gramm = 1 Kilo = 2Pfund