Kilometrierung im Oldenburger Land

                                               Das GESETZ

Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung für den Nord­deutschen Bund vom 17. August 1868. Vom 7. Dezember 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Einziger Paragraph.

Artikel 4 der Maaß- und Gewichtsordnung,welcher also lautet:

„Als Entfernungsmaaß dient die Meile von 7500 Meter.“
wird aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Dezember 1873.

(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.

 

Mit diesem Gesetz war der Kilometer das einzig gültige Entfernungsmaß für die Vermessung von Strassen im Deutschen Reich. Alle Vermessungen wurden umgestellt, vorhandene Meilensteine verloren ihre Funktion und wurden – wie im Oldenburger Land – als Kilometersteine an den Strassen neu aufgestellt.

Die Strassen wurden kilometriert…

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UMSTELLUNG der Distanzmessung auf KILOMETER und Weiterverwendung der Meilensteine als “5-Km Steine”

 

AUSZUG aus einem Schreiben der Wege und Wasserbau Direction an das Großherzogliche Staatsministerium Departement des Inneren vom 7.Okt.1873:

Zur Erledigung der vorliegenden Aufgabe vom 29 ten d. Monats in Betreff der Einteilung der Chausseen nach metrischem Maße kann die Direction nur vorschlagen, die Kilometer in Unter-abteilungen von 100 Metern einzuteilen und diese örtlich durch Nummernsteine zu bezeichnen, üblich wie solches auch bisher sofern der Fall gewesen für das alte Maaß. Die Kilometer sind dann durch ganze Zahlen, die Unterabteilungen durch Brüche anzugeben; so z.B. würde 24,6 heißen 24 Kilometer und 600 Meter. Am Ort der ersten Unterabteilung würde hiernach ein Nummernstein zu stehen kommen mit der Aufschrift 0,1, am Ort des ersten Kilometers ein Stein mit der Aufschrift 1,0 u.s.w.
Besondere Kilometersteine, etwa von Graustein und kantig bearbeitet, werden nach Ansicht der Direction nicht erforderlich sein; es dürfte genügen, wenn passende Feldsteine, wie zu den bisherigen Nummersteinen, für die künftige Bezeichnung der Kilometer und der Unterabteilungen verwendet werden.
Bei den älteren Chaussen stehen bekanntlich zur Markierung der halben und ganzen Meilen, vom Anfangspunkte angerechnet, größere behauene Granitsteine; […]
Um diese Steine passend wieder verwenden zu können, dürfte es sich empfehlen, dieselben, so weit der Vorrat reicht, beim 5ten, 10ten, 15ten etc. Kilometer vom Anfangspunkte der Chausseen aufzustellen. Die überzähligen auf den älteren Chausseen werden dann nach den neueren Chausseen, auf denen bisher keine Meilensteine vorhanden waren, zu transportieren sein.

Wege und Wasserbau Direction
… Roth

Auf dem vorstehenden Dokument befindet sich die nachfolgende Anweisung:

Oldenburg, 1873 Okt. 9.
[…] Genehmigt […] und die Wege Direction dafür sorgen wollen,
dass die Bezeichnung der Entfernungen auf allen Staats Chausseen im nächsten Jahr zur Ausführung
gebracht wird. […]

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Sparsamkeit hat die Meilensteine des Landes bis heute erhalten, man muss sie nur erkennen

Mit diesem System wurde pro 15 Kilometer ein Stein eingespart, so dass bei der Umstellung auf die Kilometereinteilung mit den einst beschafften 100 Steinen 500 Strassenkilometer bestückt werden konnten.

 

Siehe auch: Historische Chausseen im Oldenburger Land, Null-Punkte    sowie    Abzweigende Kilometrierung